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Damit der motorisierte Fußballfan und sein beflaggtes Gefährt sicher und ohne Bußgeld durch die Europameisterschaft kommen, hat der ADAC die wichtigsten Fragen zum Thema Autokorso und Beflaggung beantwortet. Gut informiert fährt und feiert es sich besser!
1. Autokorso - ist der überhaupt legal?
Nein, eigentlich nicht. Die StVO (§ 30) verbietet es mit Fahrzeugen unnötigen Lärm zu erzeugen oder einfach, ohne Grund durch die Gegend zu fahren. Hier zeigt sich die Polizei aber während dieser Großereignisse sehr flexibel. Zu beachten ist allerdings, dass die Passagiere bei Tempos über Schrittgeschwindigkeit angeschnallt sind, auch das Alkoholverbot am Steuer ist natürlich zu beachten, ganz genau wie rote Ampeln.
2. Autokorso - Unfallhaftung
Hier springt die Haftpflicht des Verursachers ein, auch die Beifahrer können Ansprüche erheben. Dieser Umstand gilt allerdings nur eingeschränkt, wenn Mitverschulden, z.B. durch nicht Anschnallen, erwiesen ist. Dies wird jedoch von Fall zu Fall ermittelt.
3. Beflaggung des Fahrzeugs
Alles geht, von kleinen Fahnen bis hin zu kompltt-Lackierungen, solange die Sicht des Fahrers und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Größere Flaggen und Stangen während der Fahrt aus dem Fenster zu schwenken kann da also schon grenzwertig werden.
4. Flagge zeigen auf der Autobahn
Ab 90 km/h wird es für die Flaggen-Deko kritisch. Da abfallende Teile den nachfolgenden Verkehr gefärden können, ist es ratsam vor der Autobahnfahrt die Flaggen abzumontieren.